04.05.2020
Da wurde ja schon viel diskutiert – die Neuregelung zur Erhebung der Grundsteuer. Wenn es um Steuern geht, tauchen die unterschiedlichsten Begriffe auf. Die Grundsteuer selbst ist ja eine Abgabe auf Eigentum an Immobilien. Dazu kommt dann noch eine Steuer auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung. Das alles vereint sich in dem dann aktuell geltenden Grundsteuergesetz.
Hier spielt auch die Finanzbehörde noch mit und bestimmt den Einheitswert. Und genau auf dem fußt der Messbetrag, den jede Gemeinde für sich bei der Festlegung des Hebesatzes anwendet.
Da man als Eigentümer einer Immobilie Steuerbeträge auch auf die Nebenkosten bei Mietwohnungen umlegen kann, betrifft es nicht nur Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern und sonstigen Grundstücken, sondern auch jeden Mieter. Es ist nur logisch, dass man bei diesen Fakten eine für jeden Betroffenen nachvollziehbare Berechnung erwartet.
Grundsätzlich wäre also schön zu wissen, was besteuert wird, warum unser Staat darauf zurückgreift und wofür die Einnahmen aus der Steuer verwendet werden sollen. Schließlich möchte man als Steuerzahler wissen, ob die Erträge auch nicht artfremd verwendet werden, um andere Löcher zu stopfen. Das kann doch nicht gerecht sein.
Nur wenn man weiß, wofür man zahlt, fühlt man sich auch gerecht behandelt. Dann will man aber auch als Besitzer eines Einfamilienhauses oder eines bebauten Grundstückes bei Überschüssen beteiligt werden. Wie Bei Versicherungen, wo man das Überschussbeteiligung nennt.
Das neue Gesetz betrifft schließlich Millionen von Eigentümern. Und die Einnahmen des Staates gehen in die Milliarden. Da bleiben wir mal gespannt, ob eine gerechte Regelung entsteht.